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Organisation
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1. Mindestens drei, max. 10 Unternehmen aus NRW (also die Aussteller unseres Standes) sind für die Bildung einer Kleingruppe erforderlich.
2. Die Förderung beträgt bis zu 50 % der förderfähigen Kosten, maximal bis 5.000,00 € pro Unternehmen und Jahr. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
3. Gefördert werden entstandene Kosten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Vorbereitung und Durchführung der Messe stehen, beispielsweise: Gemeinsame Vorbereitungsmaßnahmen, Standmiete, Standauf- und -abbau, Dolmetscher, Transportkosten.
4. Jedes Unternehmen kann grundsätzlich nur einmal jährlich, maximal bis zu dreimal gefördert werden (unabhängig vom besuchten Messeland).
Weitere Info siehe: www.elan.nrw.de oder www.nrw-international.de